Dienstag, 5. Oktober 2010

Baden-Württemberg: Vor der Wende?


Schwarz-Gelb ist angeschlagen. Der Streit um Stuttgart 21 hat die CDU als Dauerregierung und damit quasi-Staatspartei im Ländle in Frage gestellt. Mit der unnachgiebigen Haltung gegenüber den Bürgerprotesten hat spätestens mit dem brutalen Polizeieinsatz gegen normale Bürger einschließlich Kinder, Jugendlicher und Rentner eine neue Zeitrechnung angefangen. Mit einer Landtagswahl spätestens in fünf Monaten und den Umfragewerten im Stimmungstief muss die Landesregierung den Unwillen des Bürgers fürchten. Das tollpatschige Agieren des Ministerpräsidenten Mappus und des Stuttgarter Bürgermeisters Schuster hat den Widerstand erst richtig mobilisiert.

Nach Nordrhein-Westfalen jetzt Baden-Württemberg?

Die Schwarz-Gelbe Koalition meinte nach der Bundestagwahl im vergangenen Jahr freie Bahn zu haben, eine lange gehegte Programmatik so rasch wie möglich gegen potentielle Widerstände in der Bevölkerung – quasi als Blitzkrieg – durchsetzen zu können. Ehe sich die Bürger versehen haben sollten, wäre die Revolution in der Energiepolitik – sprich Laufzeitverlängerung von AKWs -, in der Verkehrspolitik durch Bahnprivatisierung in dieser Legislaturperiode, in der Gesundheitspolitik durch Leistungsabbau und weiteren Abbau der paritätischen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch eine verfehlte Reform der Hartz-IV-Gesetze und Berechnung des Existenzminimums und einer Bildungskarte, die die Überwachung und Ausspähung von Kindern und Jugendlichen wahrscheinlich macht ohne irgend einen Leistungsvorteil für die Betroffenen zu bringen, und ein bisher ungekanntes Ausmaß an Klientel und Ämterpatronage und der Weigerung Steuergerechtigkeit bei Steuerhinterziehung durchzusetzen.

Dies sind die Ursachen für den wachsenden Unwillen in der Bevölkerung. Eine erste Quittung vom Wähler erhielt Schwarz-Gelb in Nordrhein-Westfalen. Jetzt droht der zweite GAU in Baden-Württemberg. Durch den Verlust der Mehrheit im Bundesrat sind die Möglichkeiten bei der Gesetzgebung zustimmungspflichtige Gesetze gegen den Widerstand der Opposition rechtskräftig zu verabschieden verloren gegangen. Jetzt muss immer wieder juristische Interpretationsakrobatik versuchen diese Zustimmungspflicht zu zentralen Gesetzen zu vermeiden. Ob da das Verfassungsgericht mitspielt, ist zweifelhaft. Wer so sehr auf Konfrontationskurs geht, muss einen wachsenden Widerstand im Land akzeptieren. mehr bei Readers Edition...

Quelle: Readers Edition
Bild: ©

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