Der neue Hartz-IV-Regelsatz verstößt vielfach gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar des Jahres
ein Gastartikel von Holdger Platta
Als unlängst allmählich der Betrag des neuen Regelsatzes in die Öffentlichkeit durchzusickern begann – gerade mal 5 Euro mehr gegenüber dem alten Regelsatz -, mochte es zunächst keiner glauben. Er mußte es auch nicht, denn der neue Regelsatz ist eindeutig falsch und gleich mehrfach verfassungswidrig berechnet worden. Doch der Reihe nach:
Schon das Herumgerede der Sozialministerin Ursula von der Leyen bei der Talkshow „Anne Will“ am Sonntagabend des 26. September hätte aufhorchen lassen müssen: wieder und wieder lenkte die CDU-Politikerin von der Berechnungsmethode zur Ermittlung des neuen Regelsatzes ab und versuchte stattdessen, die Gesprächsrunde auf die Zusatzbeträge für Kinder einzuschwören oder auf das sogenannte „Lohnabstandsgebot“ – auf das Motto mithin, daß auf jeden Fall das Lebensniveau der ALG-II-Bezieher unter dem der Niedrigverdiener zu liegen habe. Schon da hätte auffallen können, daß womöglich auch mit dem Einkommensniveau dieser Bevölkerungsgruppe etwas nicht stimmen kann, daß auch diese Kleinstlöhner bereits weit unter dem Niveau des Existenzminimums angekommen sind – hineinregiert in diese unsägliche Lebenssituation ausschließlich von der seit Jahren angesagten neoliberalen Politik. Doch mehr als ein erstes Indiz, daß da etwas faul sein könnte am neuen Regelsatz, bot dieses Herumgeeiere der nervös-beredten Ministerin natürlich nicht. mehr bei Der Spiegelfechter...
Quelle: Der Spiegelfechter
Bild: ©birgitH / pixelio.de
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