Montag, 26. Juli 2010

Hartz IV auf Knast-Niveau beschränkt

Nun ist es soweit, dass die Fratze der Agenda 2010 ihr wahres Gesicht zeigt mit all ihrer menschenverachtenden Seele, die bereits zu Beginn ihrer Entstehung so manch kritischer Mensch vorausgesehen hat. Während in Deutschland die empfohlene Mindestgröße einer Gefängniszelle 22 Kubikmeter beträgt, somit ca. zehn Quadratmeter, einschließlich Toilette und Waschgelegenheit, so sollen laut der „Expertengruppe“ des Bundesarbeitsministeriums mit dem Titel „Arbeitsgruppe Standards“ auch 25 Quadratmeter für ALG II Empfänger „angemessen“ sein. Ziehen wir von diesen 25 qm die Flächen für Nassbereich, Kochen und Stauraum ab, erreicht dieser neue Vorschlag Knast-Niveau für Hartz IV Empfänger.

Laut einem Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit sollen die Kommunen künftig selbständig entscheiden können, bis zu welcher Höhe die Mieten für ALG II Empfänger sein dürfen. Kreisfreie Städte und Gemeinden mögen in ihren Satzungen individuell festlegen können, welche Wohnungsgröße und Miethöhe angemessen sein soll.

Der durchschnittliche Richtwert für Singles im ALG II Bezug beträgt 45 qm, jedoch ist im SGB II nur verankert, dass die Kosten der Unterkunft (KdU) „angemessen“ sein müssen. Mit diesem neuen Vorschlag rückt die Politik ein großes Stück näher, was die berechtigten Vorwürfe eines asozialen, menschenverachtenden Staates anbelangt, denn wenn wir uns die Kommentare so mancher Zeitgenossen in der Bevölkerung betrachten, bestätigt sich diese „giftige Stimmung“. Menschen, denen es zur Zeit finanziell betrachtet noch etwas besser geht, als den betroffenen Hartz IV Empfängern, die bei allen Anstrengungen keine sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit finden können, lassen die neuen Pläne eher kalt. Behinderte, kranke, arme, chronisch kranke und alte Menschen würden sie nicht betreffen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie morgen schon selbst zu den Betroffenen gehören könnten, wird einfach „ausgeblendet“. mehr bei der Bürgerstimme...

Quelle: Bürgerstimme

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