Montag, 5. Juli 2010

Was ist eine menschenwürdige Sozialleistung?

Von Katja Kipping und Ronald Blaschke

Die große Leere im Kühlschrank
Die Frage ist eine alte Frage. Debattiert wurde sie, seitdem Menschen in Not und Armut durch das Gemeinwesen soziale Leistungen zuerkannt werden. Zuspitzen kann man die Frage: Was gesteht ein Gemeinwesen Menschen mit keinen oder geringen Mitteln zu, damit sie menschenwürdig leben können? Menschen- und grundrechtliche Betrachtungen fokussieren auf den Menschen nicht nur als physisches, sondern auch als gesellschaftliches Wesen, welchem die politische und kulturelle Teilhabe gesichert sein muss. Dabei blieb das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil am 09. Februar 2010 zu den Regelleistungen bei Hartz IV aber nicht stehen. Es hat in seinem Urteil auch vom individuellen Grundrechteträger gesprochen, der einen Rechtsanspruch gegenüber dem Gemeinwesen hat und nicht auf freiwillige Leistungen Dritter verwiesen werden kann. 

Damit ist – so unsere Interpretation des Urteils – das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft, welches freiwillige, nicht durch unterhaltsrechtliche Rechtsansprüche begründbare Leistungen von Partnerinnen oder Stiefeltern an Bedürftige unterstellt, abzuschaffen. Ebenfalls abzuschaffen sind auch Leistungskürzungen bzw. Sanktionen, weil das BVerfG von einem unverfügbaren Recht und stets zu deckenden Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers spricht. Dies, die Abschaffung der Bedarfsgemeinschaftsregelung und der Sanktionen, wird in der öffentlichen Debatte um das Urteil selten diskutiert. mehr bei der NRhZ...

Quelle: NRhZ

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