Dienstag, 15. Juni 2010

Zum Verbrecher gemacht

Kann ein unbescholtener Bürger durch Gesetze zum Verbrecher gemacht werden? Sind Gesetzte für die Menschen im Lande oder für den schnöden Mammon gemacht worden? Dieser Frage geht folgender Artikel nach. Sie werden überrascht sein...

Gewalt – eine andere Sichtweise

Wer das Wort Gewalt hört, denkt sofort an körperliche Gewalt. Es gibt aber eine weitaus schlimmere Gewalt: die Gewalt durch Gesetze und Verordnungen, Gesetze für den Menschen gemacht, so mag es den Anschein haben – die jedoch in vielen Bereichen nicht dem Menschen nutzen, sondern nur dem schnöden Mammon.

Besonders in Zeiten, wo es einer Gesellschaft wirtschaftlich schlecht geht, kann ein unbescholtener Bürger ganz schnell zum “Verbrecher“ gemacht werden, und dies machen bestimmte Gesetze möglich.

In unserem Land leben sehr viele Menschen am Existenzminimum, wo auch immer dieses sein soll, wo auch immer hier eine Grenze gezogen wird, was das überhaupt bedeutet.

Existenzminimum….

Viele Menschen müssen mit einer sehr kleinen Rente auskommen oder fallen unter Geringverdiener (Dumpinglöhne machen es möglich!). Zwar gibt es hier die Möglichkeit einen Antrag auf Wohngeld zu stellen, dieses Wohngeld berechnet sich jedoch wiederum nach dem Einkommen, aber auch nach der angemessenen Quadratmeterzahl (Hartz IV Gesetze!), in der der Antragsteller lebt. Ist die Wohnung zu groß, wird ihm lediglich mitgeteilt sich eine kleinere Wohnung zu suchen, ungeachtet dessen, dass ein Umzug mit Kosten verbunden ist, für die der Staat wiederum nicht aufkommt, sonst hat er keinen Anspruch auf Zusatzleistungen. Durch minimale Anhebung von Einkommen kann es nun ganz schnell passieren, hat ein Bürger noch vor der Erhöhung einen Anspruch auf Unterstützung, bzw. Wohngeld gehabt, nur durch geringe Mehreinnahmen, dass im Endeffekt weniger zum Leben übrig bleibt als vor der Einkommenserhöhung- mal ungeachtet dessen, ob es sich hier um Geringverdiener handelt oder um Aufstockung der Rentenbezüge.

Wird beispielsweise die Rente angehoben, was ja in den letzten Jahren nicht passierte, und der Betroffene kommt dadurch über die Existenzminimumsgrenze hinaus, das kann schon ein Euro mehr sein, so fällt er dadurch aus den Berechnungen heraus, die ihm eine Bezuschussung erlauben würden, mit dem Ergebnis, anstatt einen Euro mehr zu haben, mit 20 Euro weniger auskommen muss. Dies ist nur ein Rechenbeispiel und soll lediglich verdeutlichen, wie der Mensch sich bereits von Zahlen und den dazugehörigen Gesetzen abhängig gemacht hat. Denn hier zählt nicht das, was unterm Strich herauskommt, sondern das, was über dem Satz liegt. mehr bei der Bürgerstimme...

Quelle: Bürgerstimme

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